Kolping-Biker - Kolpingsfamilie Beindersheim

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Kolping-Biker

Aktionen


Ein Hand voll Mitglieder unserer Kolpingsfamilie sind Motorradfahrer und besuchen das jährliche Kolping-Bikertreffen. Dieses findet immer bei einer anderen Kolpingsfamilie im Bundesgebiet statt und hat sich inzwischen zu einem echten Kolping-Highlight entwickelt. 

Im Jahr 2003 durften wir Beindersheimer das 3. Treffen ausrichten und hatten viel Freude daran.




Die ausrichtende Kolpingsfamilien:

1.)

2001

Kolpingsfamilie Neuenkirchen

390 km

2.)

2002

Kolpingsfamilie Jügesheim

99 km

3.)

2003

Kolpingsfamilie Beindersheim

0 km

4.)

2004

Kolpingsfamilie Schwäbisch-Gmünd

198 km

5.)

2005

Kolpingsfamilie Osterhofen

435 km

6.)

2006

Kolpingsfamilie Sarstedt

409 km

7.)

2007

Kolpingsfamilie Kirdorf

101 km

8.)

2008

Kolpingsfamilie Reichenau

311 km

9.)

2009

Kolpingsfamilie Lahnstein

136 km

10.)

2010

Kolpingsfamilie Köln-Brück

236 km

11.)

2011

Kolpingsfamilie Helmstedt

452 km

12.)

2012

Kolpingsfamilie Bobingen

325 km

13.)

2013

Kolpingsfamilie Emmendingen

208 km

14.)

2014

Kolpingsfamilie Warendorf

369 km

15.)

2015

Kolpingsfamilie Weinheim

32 km

16.)

2016

Kolpingsfamilie Salzbergen

407 km

17.)

2017

Kolpingsfamilie Oberhausen Osterfeld

300 km

18.) 2018 Kolpingsfamilie Heßheim 2 km
19.) 2019
Kolpingsfamilie Castrop-Rauxel Frohline
312 km
00.) 2020 Kolpingsfamilie Hamm Bockum-Hövel  abgesagt
00.) 2021 Kolpingsfamilie Lembeck   abgesagt
20.)
2022
Kolpingsfamilie Hamm Bockum-Hövel
331 km
21.) 2023 334 km
22.) 2024 Kolpingsfamilie Helmstedt 452 km
23.) 2025 Kolpingsfamilie Töging am Inn 456 km




Die Beindersheimer Kolping-Biker beim Treffen in Emmendingen 2013
Länderkammer schlägt der Bundesregierung auch Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen vor

Nach dem Willen des Bundesrates sollen Motorräder im Straßenverkehr  künftig weniger Lärm verursachen. Auch Strafen bei der Manipulation der  Soundkulisse sowie bei Geschwindigkeitsübertretungen sollen deutlich  höher ausfallen. Die Länderkammer schlägt der Bundesregierung auch  Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen vor.
Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik  Deutschland. Darüber wirken die Länder bei der Gesetzgebung und  Verwaltung des Bundes mit.
Der Bundesrat hat neben der Bundesregierung  und dem Bundestag das Recht zur Gesetzesinitiative. Entwürfe sind dem  Bundestag vorzulegen.
Am 15. Mai 2020 hat der Bundesrat den Beschluss zur "wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm" gefasst (hier das Dokument als pdf).
Darin sind zehn Punkte aufgelistet, mit denen sich die Bundesregierung  befassen muss. Vorgeschlagen wird, dass die Geräuschemission von  Neufahrzeugen in allen Fahrzuständen maximal 80 dB betragen darf.
Außerdem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, Lösungen zu  finden, damit "Raser" einer Strafe nicht entgehen können.  "Motorradfahrer sind aufgrund der Helmpflicht und eines fehlenden  Frontkennzeichens am Motorrad nicht zu identifizieren und können somit  bei einem Verstoß nicht belangt werden", heißt es in dem Beschluss unter  Punkt acht.

Zusätzlich  sieht der Bundesrat "dringenden" Handlungsbedarf, um  "Geschwindigkeitsbeschränkungen und zeitlich beschränkte Verkehrsverbote  an Sonn- und Feiertagen aus Gründen des Lärmschutzes zu ermöglichen".  Diese Forderung ist unter Punkt sieben aufgelistet.
In seiner  Begründung schreibt der Bundesrat, dass Motorradfahren für viele  Menschen in der Bundesrepublik ein Freizeitvergnügen und Hobby ist. "Für  viele Anwohner bedeutet das Freizeitvergnügen jedoch eine  Lärmbelästigung, wenn diese die Geschwindigkeitsbegrenzung überschreiten  oder auf extra laut getunten Motorrädern unterwegs sind."
"Im Rahmen der Freizeitgestaltung sind Motorräder oft an Ruhetagen  unterwegs, wo sie durch absichtlich erzeugten Lärm auch als  Einzelfahrzeuge extrem belästigen können", heißt es in dem Beschluss.  "Dabei sind ein rücksichtsvolles Miteinander, die Einhaltung geltender  Gesetze und Geschwindigkeitsregelungen Voraussetzung, um  Interessenskonflikte und Verbotszonen zu vermeiden."

Diese Einbringung beschäftigt auch die Biker der Kolpingsfamilie Beindersheim. Daher wurden allen Fraktionen des Deutschen Bundestages angeschrieben und um Stellungnahme gebeten.
Die jeweiligen Antworten können hier eingesehen werden.

24.06.2020 Antwortschreiben "SPD"  lesen
29.06.2020 Antwortschreiben "FDP"  lesen
05.07.2020 Antwortschreiben "CDU-CSU" lesen
28.07.2020 Antwortschreiben "Die Linke" lesen
16.09.2020 Antwortschreiben "AfD"  lesen    Antrag an den Deutschen Bundestag lesen

Von Bündnis 90/Die Grünen, ist noch keine Antwort eingegangen.

 

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